Zu sehen ist der Geschäftsverteilungsplan der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim

Abteilungen und Mitarbeiter

Informationen zum Verwaltungsaufbau und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbandsgemeinde.

Abteilungen

Die Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim ist in drei Abteilungen gegliedert. Den Geschäftsverteilungsplan der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim können Sie hier öffnen: Geschäftsverteilungsplan

Mitarbeiterinnen und MItarbeiter

/ Friedhof Nutzungsrecht erwerben

Zuständige Mitarbeiter

Herr Johannes Dengler

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Auf Gemeindefriedhöfen müssen auf jeden Fall Reihengräber (beachte: das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden) zur Verfügung gestellt werden. Dies können Urnenreihengräber oder Reihengräber zur Erdbestattung sein.

Außerdem kann die Gemeinde Wahlgräber (Nutzungsrecht kann verlängert werden und man hat die Wahl des Standortes) zur Verfügung stellen, ebenfalls für beide Bestattungsformen oder als gemischte Gräber.

Dabei regeln die Gemeinden, im Falle kirchlicher Friedhöfe die Träger kirchlicher Bestattungsplätze (= Kirchengemeinde) die Benutzung des Friedhofes durch eine Satzung oder Benutzungsordnung.

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Gau-Algesheim

Die jeweiligen Friedhofs und Friedhofsgebührensatzugnen der Ortsgemeinden und der Stadt finden Sie in unserer
Satzungssammlung auf unserer Homepage über das Menü Rathaus > Satzungen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen benötigt werden, erfragen Sie beim zuständigen Friedhofsamt.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in Rheinland-Pfalz (BestG)
  • Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (BestG-DVO)
  • Friedhofssatzungen der Gemeinden
  • Satzungen der Gemeinden über die Friedhofsgebühren
  • § 28 bis 30 Personenstandsgesetz

Formulare