Abteilungen
Die Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim
ist in drei Abteilungen gegliedert. Den Geschäftsverteilungsplan der
Verbandsgemeinde Gau-Algesheim können Sie hier öffnen: Geschäftsverteilungsplan
Mitarbeiterinnen und MItarbeiter
⇑ / Friedhof Nutzungsrecht erwerben
Zuständige Mitarbeiter
Herr Johannes Dengler
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 224
Stockwerk: 2. Stock
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim

Details

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Auf Gemeindefriedhöfen müssen auf jeden Fall Reihengräber (beachte: das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden) zur Verfügung gestellt werden. Dies können Urnenreihengräber oder Reihengräber zur Erdbestattung sein.
Außerdem kann die Gemeinde Wahlgräber (Nutzungsrecht kann verlängert werden und man hat die Wahl des Standortes) zur Verfügung stellen, ebenfalls für beide Bestattungsformen oder als gemischte Gräber.
Dabei regeln die Gemeinden, im Falle kirchlicher Friedhöfe die Träger kirchlicher Bestattungsplätze (= Kirchengemeinde) die Benutzung des Friedhofes durch eine Satzung oder Benutzungsordnung.
Die jeweiligen Friedhofs und Friedhofsgebührensatzugnen der Ortsgemeinden und der Stadt finden Sie in unserer
Satzungssammlung auf unserer Homepage über das Menü Rathaus > Satzungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen benötigt werden, erfragen Sie beim zuständigen Friedhofsamt.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in Rheinland-Pfalz (BestG)
- Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (BestG-DVO)
- Friedhofssatzungen der Gemeinden
- Satzungen der Gemeinden über die Friedhofsgebühren
- § 28 bis 30 Personenstandsgesetz