⇑ / Unternehmensstart und Gewerbezulassung / Erlaubnisse und Genehmigungen / Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
Zuständige Mitarbeiter
Frau Jacqueline Beuscher
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 7
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim

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Frau Sabine Dauner
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 8
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim

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Herr Julian Friedrich
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 110
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim

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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Für die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es in einigen Ländern eine Sperrzeit. Zu dieser Zeit muss der Betrieb eingestellt werden. Sie können die Verkürzung der Sperrzeit beantragen. Die gesetzlichen Vorgaben sind je nach Land unterschiedlich geregelt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Formlose Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.
Rechtsgrundlage
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
- § 18 Gaststättengesetz (GastG)
- § 18 Gaststättengesetz (GastG) i.V.m. §§ 18 bis 20 Gaststättenverordnung (GastVO)