⇑ / Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
Zuständige Mitarbeiter
Frau Jacqueline Beuscher
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 7
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim

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Frau Sabine Dauner
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 8
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim

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Herr Julian Friedrich
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 110
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim

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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Wenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.
Wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen für etwas werben wollen, zum Beispiel durch das Aufhängen von Plakaten, stellt dies eine Nutzung dar, die über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Es liegt eine Sondernutzung vor, für welche Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen müssen. Die Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Werben beginnen.