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Zuständige Mitarbeiter
Herr Johannes Dengler
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 224
Stockwerk: 2. Stock
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim

Details

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Grabstätten
Gemäß § 2 des Bestattungsgesetzes Rheinland Pfalz obliegt es den Gemeinden als Pflichtaufgabe Friedhöfe anzulegen und Leichenhallen zu errichten. Auf Gemeindefriedhöfen ist die Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner zuzulassen.
Auf Gemeindefriedhöfen sind grundsätzlich Reihengräber zur Verfügung zu stellen. Nähere Einzelheiten regelt die Stadt oder Gemeinde durch Satzung.
Die Benutzung von Gemeindefriedhöfen, Leichenhallen und Einäscherungsanlagen regeln die Städte und Gemeinden ebenfalls durch Satzung.
Bestattung
Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Eine Bestattung kann vorgenommen werden als:
- Erdbestattung oder
- Feuerbestattung
Eine Bestattung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die örtliche Ordnungsbehörde.
In der Regel erledigt das beauftragte Bestattungsunternehmen alle anstehenden Behördengänge.
siehe auch:
- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
- Todesbescheinigung (Leichenschauschein)
- Sterbeurkunde
- ggf.Antrag auf Bereitstellung einer Grabstätte, unterschrieben vom Nutzungsberechtigten bzw. Rechnungsträger
Welche Gebühren fallen an?
Für die Überlassung von Reihengrabstätten bzw. die Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten werden von den einzelnen Gemeinden Gebühren erhoben. Der Gebührenrahmen ist in den sogenannten Friedhofsgebührensatzungen hinterlegt.
Die Friedhofsgebührensatzungen sind in der Satzungssammlung unter
https://www.vg-gau-algesheim.de/vg_gau_algesheim/live/Rathaus/Satzungen/
abrufbar.
Einige Gemeinden beauftragen für das Ausheben und Schließen der Gräber Erdbaufirmen. Die tatsächlich entstanden Kosten werden an den Gebührenschuldner weitergegeben.
Ortsgemeinde Appenheim:
Ortsgemeinde Appenheim - Auszug Vertrag Fa. Wagner Kosten.pdf
Ortgemeinde Ockeneim
Ortsgemeinde Ockenheim - Auszug Vertrag Fa. Wagner Kosten.pdf
Rechtsgrundlage
Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz