Bürgerservice

/ Bestattung

Zuständige Mitarbeiter

Herr Johannes Dengler

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Grabstätten


Gemäß § 2 des Bestattungsgesetzes Rheinland Pfalz obliegt es den Gemeinden als Pflichtaufgabe Friedhöfe anzulegen und Leichenhallen zu errichten. Auf Gemeindefriedhöfen ist die Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner zuzulassen.


Auf Gemeindefriedhöfen sind grundsätzlich Reihengräber zur Verfügung zu stellen. Nähere Einzelheiten regelt die Stadt oder Gemeinde durch Satzung.


Die Benutzung von Gemeindefriedhöfen, Leichenhallen und Einäscherungsanlagen regeln die Städte und Gemeinden ebenfalls durch Satzung.


Bestattung


Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder öffentliche Belange nicht entgegenstehen.


Eine Bestattung kann vorgenommen werden als:

  • Erdbestattung oder
  • Feuerbestattung

Eine Bestattung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die örtliche Ordnungsbehörde.


In der Regel erledigt das beauftragte Bestattungsunternehmen alle anstehenden Behördengänge.


siehe auch:


Tod, Sterbefall

 
An wen muss ich mich wenden?
  • Gemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeindeverwaltung
  • Stadtverwaltung
 
Anträge / Formulare
  • Todesbescheinigung (Leichenschauschein)
  • Sterbeurkunde
  • ggf.Antrag auf Bereitstellung einer Grabstätte, unterschrieben vom Nutzungsberechtigten bzw. Rechnungsträger
 



Welche Gebühren fallen an?

Für die Überlassung von Reihengrabstätten bzw. die Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten werden von den einzelnen Gemeinden Gebühren erhoben. Der Gebührenrahmen ist in den sogenannten Friedhofsgebührensatzungen hinterlegt.

Die Friedhofsgebührensatzungen sind in der Satzungssammlung unter

https://www.vg-gau-algesheim.de/vg_gau_algesheim/live/Rathaus/Satzungen/

abrufbar.

Einige Gemeinden beauftragen für das Ausheben und Schließen der Gräber Erdbaufirmen. Die tatsächlich entstanden Kosten werden an den Gebührenschuldner weitergegeben.

Ortsgemeinde Appenheim:

Ortsgemeinde Appenheim - Auszug Vertrag Fa. Wagner Kosten.pdf

Ortgemeinde Ockeneim

Ortsgemeinde Ockenheim - Auszug Vertrag Fa. Wagner Kosten.pdf


Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Gau-Algesheim

Formulare