⇑ / Veranstalten von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit bei denen der Gewinn aus Geld besteht
Zuständige Mitarbeiter
Frau Jacqueline Beuscher
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 7
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim

Details

Frau Sabine Dauner
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 8
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim

Details

Herr Julian Friedrich
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 110
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim

Details

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Wer gewerbsmäßig ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Bundeskriminalamt
- Personalausweis oder Reisepass
- polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem für Sie zuständigen Finanzamt (Wohnsitz).
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gewerbesteuerbehörde (Gemeinde)
Zur Prüfung der objektbezogenen Voraussetzungen:
Die Erlaubnis für die Veranstaltung eines anderen Spieles, bei dem der Gewinn in Geld besteht, darf nur erteilt werden, wenn das Spiel in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen veranstaltet werden soll. In einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen dürfen höchstens drei andere Spiele veranstaltet werden.