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Zuständige Mitarbeiter
Frau Rosemarie Albert
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 3
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim

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Frau Birgit Diehl
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim

Details

Frau Manuela Ludwig
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim

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Frau Tanja Notheis
Besucheradresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim

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Frau Pamela Steinkopf
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim

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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Die erweiterte Meldebescheinigung gibt Auskunft darüber wo Sie gemeldet sind bzw. als Nachweis ihres Wohnsitzes.
Die erweiterte Meldebescheinigung beinhaltet ergänzend zur einfachen Meldebescheinigung u.a. nachfolgende Angaben:
- gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit
- Familienname und Vornamen, Doktorgrad Geburtsdatum, Anschrift
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- derzeitige Anschriften, frühere Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat
- Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie
- Familienstand
- Religionszugehörigkeit
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Identitätsnachweise wie Personalausweis oder Reisepass
- ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Vorsprache wird der Antrag sofort bearbeitet.