Zu sehen ist das Organigramm der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim

Abteilungen und Mitarbeiter

Informationen zum Verwaltungsaufbau und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbandsgemeinde.

Abteilungen

Die Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim ist in drei Abteilungen gegliedert. Den Geschäftsverteilungsplan der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim können Sie hier öffnen: Geschäftsverteilungsplan

Mitarbeiterinnen und MItarbeiter

/ Abmeldung eines Kindes von der Grundschulbetreuung beantragen

Zuständige Mitarbeiter

Frau Sabine Ehlers

Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Raum-Nr.: 108
Stockwerk: 1. Stock
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Frau Patricia Gawlich

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Mit dem Angebot der „Betreuenden Grundschule“ sollen Sie als Eltern von Grundschülerinnen und Grundschülern unterstützt werden, um Berufstätigkeit und Familie besser miteinander vereinbaren zu können.

Wenn Ihr Kind dort zur Betreuung angemeldet ist, Sie das Angebot aus einem besonderen Grund jedoch nicht mehr in Anspruch nehmen können, dann können Sie es von der Betreuung abmelden.

Teaser

Wenn ein besonderer Grund vorliegt, können Sie Ihr Kind von dem Betreuungsangebot Ihrer Grundschule abmelden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an den jeweiligen Träger der Schule. Dies kann beispielsweise Ihre Gemeinde, Ihre Stadt oder der Förderverein der Schule sein.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind muss bei dem Angebot der „Betreuenden Grundschule“ angemeldet sein.
  • Sie können Ihr Kind nur während des laufenden Schuljahres selbst abmelden, da eine Anmeldung jeweils nur für ein Schuljahr gültig ist und daher zum Ende eines Schuljahres automatisch endet.
  • Es liegt ein besonderer Grund zur Abmeldung vor. Dies kann beispielsweise
    • der Verzug aus dem Einzugsbereich der Grundschule und der damit verbundene Schulwechsel,
    • die Änderungen der Arbeitszeiten eines Erziehungsberechtigten oder
    • eine längere krankheitsbedingte Abwesenheitszeit Ihres Kindes sein.

Kurztext

  • unterrichtsergänzende Betreuungsangebote an Grundschulen Abmeldung
  • Wenn das Betreuungsangebot aus einem besonderen Grund nicht mehr wahrgenommen werden kann, kann das Kind hiervon abgemeldet werden.
  • Eine Abmeldung ist nur während des laufenden Schuljahres möglich.
  • Besondere Gründe können sein:
    • Ein Schulwechsel,
    • die Änderungen der Arbeitszeiten eines Erziehungsberechtigten oder
    • eine längere krankheitsbedingte Abwesenheitszeiten des Kindes sein.
  • zuständig: der jeweilige Träger (beispielsweise Verbandsgemeinde, Stadt, Förderverein)