Zu sehen ist ein Symbolbild für Fluglärm.

Fluglärmbeauftragter

Der Fluglärmbeauftragte vertritt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger bei allen Fragen und Problemstellungen im Zusammenhang mit dem Flugverkehr sowie der Flughafenerweiterung

Der Fluglärmbeauftragte steht den Bürgerinnen und Bürgern mit Rat und Tat zur Seite.

Er ist ehrenamtlich tätig.

Kontakt:

Stefan Indra
Tel. 06728 9925807

E-Mail:

Informationen des Fluglärmbeauftragten zum Fluglärm über der Verbandsgemeinde

Für viele Mitbürger, vor allem in den südlichen Orten der Verbandsgemeinde, ist der Fluglärm unerträglich geworden. Das ist kein unabwendbares Naturereignis, sondern von Menschenhand so gemacht!

Die Besitzer der Fraport, in Mehrheit das Bundesland Hessen und die Stadt Frankfurt, nehmen mit dem Ziel der Gewinnmaximierung ihres Unternehmens diese Belastung für uns Rheinhessen bewusst in Kauf. Gewinnmaximierung ist in der freien Marktwirtschaft legal, aber nur unter Beachtung des Grundgesetzes, besonders des Rechtes auf körperliche Unversehrtheit. Starker Fluglärm ist gesundheitsschädlich! Dabei ist es so einfach:

Die Flugzeuge müssen höher fliegen!

Die Verantwortlichen in Hessen könnten die Lage sofort entschärfen. Bis jetzt haben sie das mit falschen Behauptungen und gebrochenen Versprechungen jahrelang nicht gemacht. Aber es bewegt sich doch etwas:

  • Die Deutsche Flugsicherung untersucht mittlerweile die bislang abgelehnten alternativen An- und Abflugverfahren.
  • Die verantwortlichen Politiker äußern ihr Verständnis für die Nöte der Betroffenen.

Dies ist zweifellos der Erfolg der

  • bisherigen Demonstrationen in Mainz und auf dem Flughafen
  • eingereichten Klagen von Kommunen und Privatpersonen vor dem Bundesverwaltungsgericht
  • regelmäßigen Montagsdemonstrationen im Flughafenterminal
  • umfangreichen Resolutionen der Kommunen zum Lärm
  • zahlreichen Beschwerden über zu laute Überflüge

Die Anzahl der Beschwerden, die beim DFLD = Deutscher Fluglärmdienst ( nicht zu verwechseln mit der Deutschen Flugsicherung ) eingelegt worden sind, stiegen im letzten Jahr von 22.000 im Januar bis auf 140.000 im Dezember auf insgesamt 1.019.000! Diese hohe Anzahl an Beschwerden ist ein stolzes Ergebnis und neben der Teilnahme an Demonstrationen am wirkungsvollsten.

Möglichkeiten sich über Fluglärm zu beschweren


1. Durch eine Beschwerde auf der Internetseite des Deutschen Fluglärmdienstes

Die Internetadresse des Deutschen Fluglärmdienstes ist www.dfld.de. Dies ist der einfachste und schnellste Weg für eine Beschwerde und die Beschwerden werden statistisch erfasst.

Wir haben folgende Lärmmessstationen in der Verbandsgemeinde:

Für die Ockenheimer und Gau-Algesheimer könnten auch die Stationen

in Betracht kommen, wenn der Überflug in diese Richtung erfolgt.

Die Beschwerde wird wie folgt ausgeführt:

Auf der Internetseite des Deutschen Fluglärmdienstes mit der richtigen Messstation müssen wir die störenden Messspitzen ( korrekt erkannte Überflüge sind mit einem Kreuz an der Spitze gekennzeichnet) anklicken und den Anweisungen der Seite folgen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind:

  • Es muss nur einmal die eigene Adresse eingegeben werden
  • In Windeseile können wir uns über alle störenden Überflüge beschweren
  • Die Beschwerden gehen mit Sicherheit in die Statistik ein

Anmerkung:
Dieser Beschwerdeweg ist notwendig und sehr wichtig, weil uns die Erfahrung lehrt, dass die DFS ( Deutsche Flugsicherung) ihre Routen in die Gegenden des geringsten Widerstandes legt! Die Fraport soll wissen, dass auch wir vom Fluglärm betroffen sind, denn in Rheinhessen misst sie selber nicht den Fluglärm. Deshalb hören die offiziellen hessischen Lärmkarten auch jenseits des Rheines bei Bischofsheim auf!

2. Durch einen Anruf bei der Fraport

Die kostenlose Rufnummer ist 0800 23 45 679. Wir können uns über eine automatisierte und musikalisch unterlegte Warteschleife mit der Unternummer 3 an eine Person wenden, die unsere Beschwerde aufnimmt und verspricht, sie weiterzuleiten. Dieses Verfahren ist nicht zu empfehlen, weil wir keine Kontrolle über die Aufnahme der Beschwerde in die Statistik haben.

3. Durch eine Mail an die Fraport

Dies setzt voraus, dass wir präzise Angaben über das Flugzeug haben. Diese Angaben erhalten wir über die Internetseite www.flightradar24.com. Wir stellen dann mit Verblüffung fest, dass die Fraport uns auf unsere Beschwerde, die sie verniedlichend „ Nachbarschaftsanfrage“ nennt, damit antwortet, dass das nun mal so sei. Ebenfalls nicht zu empfehlen!

Weitere Informationen zum Thema Fluglärm


Mitgliedschaft im Verein "Initiative gegen Fluglärm in Rheinhessen"

Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim ist Mitglied im Verein "Initiative gegen Fluglärm in Rheinhessen".

Zweck des Vereins ist der Schutz von Umwelt, Gesundheit und Lebensqualität der Menschen in Rheinhessen.
Der Verein setzt sich für die Verhinderung oder Verminderung der aus dem Flugverkehr resultierenden Belastungen in der Rhein-Main-Region ein.
Der Verein informiert und unterstützt bei diesem Anliegen parteipolitisch neutral und überregional die Bürger/innen Rheinhessens als Solidargemeinschaft.

Nähere Informationen über den Verein erhalten Sie unter: www.fluglaerm-rheinhessen.de.

Resolution der Verbandsgemeinde zum Thema Fluglärm vom 14.06.2011

In der Vergangenheit wurden bereits mehrfach die Flugrouten vom und zum Frankfurter Flughafen geändert. Dies hat sich inzwischen negativ auf die Lebensqualität in der Region Rheinhessen ausgewirkt.
Der Verbandsgemeinderat Gau-Algesheim hat in seiner Sitzung vom 14.06.2011 eine Resolution gegen Fluglärm erlassen.