Zu sehen ist ein Symbolbild für die Gleichstellung von Frau und Mann.

Gleichstellungsbeauftragte

Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist die Verwirklichung des im Grundgesetz und der Landesverfassung erteilten Auftrages die Gleichberechtigung durchzusetzen und bestehende Nachteile zwischen Mann und Frau abzubauen.

Seit 01.11.2009 ist Frau Gisesla Samstag aus Bubenheim Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim.


Grundlagen ihrer Aufgaben sind:
Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und wirkt auf de Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

§ 2 Abs. 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz:
„Die Verwirklichung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden…“

Trotz der verfassungsrechtlichen Gleichberechtigung, sind heute praktisch Frauen gesellschaftlich noch immer benachteiligt:

  • beruflich haben sie schlechtere Aufstiegschancen
  • sie haben geringere Einkommen
  • der größte Teil der Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen und der Hausarbeit wird von Frauen geleistet
  • in politischen Entscheidungsgremien sind sie unterrepräsentiert
  • Frauen sind häufiger Opfer von Gewalt

Aufgaben der Gleichstellugnsbeauftragten sind u.a.

  • die Durchführung von Maßnahmen, wie z.B. Vorträge, Seminare etc, die die soziale und berufliche Situation von Frauen verbessern
  • Zusammenarbeit mit gesellschaftlich relevanten Gruppen und Verbänden
  • Hilfestellung und Unterstützung für Frauen zu geben, die Probleme im familiären, beruflichen oder persönlichen Bereich haben

Sie ist ansprechbar für alle Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde.

Sie erreichen Frau Samstag jeden 1. Donnerstag im Monat von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Telefon 06725 910-0 oder privat unter der Rufnummer 06130 941951 per E-Mail .



Dateiname Größe Datum