Richtlinie und Förderantrag für Zisternen und Oberflächenentsiegelungen
Wichtige Informationen: der Förderantrag kann erst eingereicht werden, wenn die Maßnahmen umgesetzt wurde!(max. 3 Monate nach Maßnahmendurchführung) Im Vorfeld kann jedoch sehr gerne mit der Verwaltung die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens geklärt werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich Bitte an Herr Dorian Depué unter:
Telefon: 06725/910-180 /E-Mail:
->Der Förderantrag muss Informationen zur Art, Umfang und Bauort der Maßnahme enthalten. Dem Förderantrag ist zudem eine fotografische Dokumentation sowie ein technisches Datenblatt der Zisterne beizufügen.
->Bei Entsiegelungsmaßnahmen ist der Zustand vor der Maßnahme fotographisch zu dokumentieren und die Fläche auf einem Lageplan vermaßt zu kennzeichnen.
->Der Förderantrag muss vollständig innerhalb von 3 Monaten nach Anschaffung/Inbetriebnahme des Fördergegenstandes eingehen. Maßgebend ist dabei das Rechnungsdatum der Schlussrechnung für ausgeführte Arbeiten.