Informationen zum Bürgerentscheid in Appenheim am 13.06.2021

Am Sonntag, dem 13.06.2021 findet der Bürgerentscheid "Ankauf des ev. Gemeindehauses durch die Ortsgemeinde Appenheim" statt.



WAs wird abgestimmt?

Am 16.03.2021 wurde ein, auf den Ankauf des Gemeindhauses abzielendes Bürgerbegehren eingereicht. In der Sitzung am 23.03.2021 hat der Ortsgemeinderat das Bürgerbegehren zwar als zulässig erachtet, jedoch ist die Mehrheit des Rats dem Begehren nicht gefolgt. Daher kommt es am 13.06.2021 zu einem Bürgerentscheid. D.h. die BürgerInnen entscheiden selbst, ob die Ortsgemeinde das Gebäude ankaufen soll oder nicht.

Der genaue Wortlaut auf dem Stimmzettel lautet: "Soll das ev. Gemeindehaus von der Gemeinde Appenheim angekauft werden?"







Wer darf abstimmen?

Wer am Bürgerentscheid teilnehmen will, muss am Abstimmungstag folgende Voraussetzungen erfüllen (§ 1 i.V.m. § 67  und § 58 Kommunalwahlgesetz):

  • Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 GG oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • seit mindestens 3 Monaten in dem jeweiligen Abstimmungsgebiet eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben und nach den melderechtlichen Vorschriften hierfür gemeldet sein
  • kein Ausschluss vom Wahlrecht gemäß § 2 Kommunalwahlgesetz.



Abstimmungsbenachrichtigung

Formelle Voraussetzung für die Ausübung des Abstimmungsrechts ist grundsätzlich die Eintragung in das Abstimmungsverzeichnis für die jeweilige Wahl. Wer im Abstimmungsverzeichnis steht, erhält bis spätestens 23.05.2021 eine Abstimmungsbenachrichtigung. Abstimmungsberechtigte, die bis zum 23.05.2021 keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten haben, wenden sich bitte umgehend zur Überprüfung des Stimmrechts an die

Verbandsgemeinde Gau-Algesheim
Wahlamt
Zimmer 123
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim

Telefon 06725 910-129
E-Mail:



Briefabstimmung


Sollte es Ihnen nicht möglich sein, am Abstimmungstag das Abstimmungslokal aufzusuchen, so können Sie Ihre Stimme auch per Briefabstimmung abgeben.

Abstimmungsunterlagen (bestehend aus Abstimmungsschein, Stimmzettel sowie einem blauen und einem roten Briefumschlag) können wie folgt beantragt werden:

  • online: www.vg-gau-algesheim.de/briefwahl (voraussichtlich ab dem 24.05.2021)
  • per Post: Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Bürgerbüro, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim
  • Fax: +49 6725 910-110
  • per E-Mail:

Eine telefonische Beantragung der Abstimmungsunterlagen ist nicht zulässig.

Für die Beantragung kann die Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung genutzt werden. Bitte den Antrag ausfüllen, unterschreiben und im frankierten Umschlag an die Verbandsgemeinde senden.

Für andere Personen dürfen Anträge nur gestellt und Unterlagen in Empfang genommen werden, wenn eine schriftliche Vollmacht dazu berechtigt.

Die Abstimmungsunterlagen werden in unserem Bürgerbüro ausgestellt:

Verbandsgemeindeverwaltung
Bürgerbüro
Erdgeschoss, Zimmer 4 und 5
Telefon: 06725 910-0

Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch: 8:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Bei persönlicher Beantragung bitte Abstimmungsbenachrichtigung und gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen!

Bitte bachten Sie, dass wir wegen der anhaltenden Coronapandemie die Abstimmungsunterlagen grundsätzlich per Post übersenden. Werfen Sie also Ihren Abstimmungsantrag bitte in den Hausbriefkasten oder übersenden Sie uns diesen per Post, Fax, Mail oder über das Internet.

Die Ausgabe der Briefabstimmungsunterlagen endet am Freitag, 11.06.2021 um 18 Uhr.

Danach können Briefabstimmungsunterlagen nur noch bei plötzlicher, nachgewiesener Krankheit (Attest) bis Sonntag, 13.06.2021 15:00 Uhr ausgestellt werden.

Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt, verlorengegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

Der Abstimmungsbrief muss spätestens bis Ende der Abstimmungshandlung am Wahlsonntag (18:00 Uhr!) im Abstimmungsraum vorliegen.

Den Abstimmungsbrief also rechtzeitig abschicken bzw. im Abstimmungslokal am 13.06.2021 bis 18:00 Uhr abgeben.



Wo wird abgestimmt?

Der Abstimmungsraum ist in der Turnhalle, Hauptstraße 33, 55437 Appenheim eingerichtet.



Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für die Kommunalwahlen sind auf der Internetseite des Landeswahlleiters unter der Adresse
https://www.wahlen.rlp.de/de/kw/info/
abrufbar.




Kontakt

Zu allen Fragen Rund um den Bürgerentscheid in Appenheim steht Ihnen unser Wahlamt zur Verfügung:

Rathaus der Verbandsgemeinde
Wahlamt
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim

Zimmer: 123 oder 130
Telefon: 06725 910-129 oder 06725 910-115
Fax: 06725 910-110
E-Mail:



Veröffentlichungen

Hier finden Sie diverse Bekanntmachungen und Veröffentlichungen zur Wahl des/der Ortsbürgermeister*in von Engelstadt.