Angaben für Ihre E-Rechnung
E-Mail-Adresse
für die Übermittlung:
Leitweg-ID:
073395003000-001-22
Die Leitweg-ID ist in der E-Rechnung im Feld „Käuferreferenz“ (BT-10) anzugeben. Sie ermöglicht die eindeutige Zuordnung der Rechnung zur Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim.
Bitte beachten Sie: Die oben genannte E-Mail-Adresse dient ausschließlich der Übermittlung elektronischer Rechnungen an den Zentralen E-Rechnungseingang Rheinland-Pfalz.
Für welche Rechnungsempfänger gilt die Leitweg-ID?
Die Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim verfügt über einen zentralen Rechnungseingang. Die Leitweg-ID ist daher für elektronische Rechnungen an folgende Rechnungsempfänger zu verwenden:
- Verbandsgemeinde Gau-Algesheim
- Stadt Gau-Algesheim
- Ortsgemeinde Appenheim
- Ortsgemeinde Bubenheim
- Ortsgemeinde Engelstadt
- Ortsgemeinde Nieder-Hilbersheim
- Ortsgemeinde Ober-Hilbersheim
- Ortsgemeinde Ockenheim
- Ortsgemeinde Schwabenheim
Die Zuordnung und interne Weiterleitung der Rechnungen übernimmt die Verbandsgemeindeverwaltung.
Zulässiges Rechnungsformat
Die Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format eingereicht werden. Grundsätzlich ist der Standard XRechnung in der jeweils gültigen Fassung zu verwenden. Möglich sind insbesondere:
- XRechnung als strukturierte XML-Datei,
- ZUGFeRD im Profil „XRechnung“ mit eingebetteter XML-Datei.
Eine einfache PDF-Datei, ein eingescanntes Rechnungsdokument oder eine Bilddatei ist keine E-Rechnung im Sinne der gesetzlichen Vorgaben und wird vom Zentralen E-Rechnungseingang Rheinland-Pfalz nicht als E-Rechnung akzeptiert.
Bei einer ZUGFeRD-PDF im Profil „XRechnung“ wird ausschließlich die eingebettete XML-Datei verarbeitet und an den Rechnungsempfänger weitergeleitet. Die PDF-Darstellung selbst wird nicht übermittelt.
Registrierung beim E-Rechnungsportal
Für die Nutzung des E-Rechnungsportals des Landes Rheinland-Pfalz müssen sich Rechnungssteller beim Zentralen E-Rechnungseingang Rheinland-Pfalz registrieren. Die Anmeldung erfolgt über „Mein Unternehmenskonto“ auf Basis von ELSTER.
Für die Einrichtung eines Unternehmenskontos wird grundsätzlich ein ELSTER-Organisationszertifikat benötigt. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Aktivierungsdaten teilweise per Post versandt werden und die Registrierung daher einige Tage dauern kann.
Weitere Informationen:
Hinweise zur Einreichung per E-Mail
Bitte verwenden Sie für den Versand eine E-Mail-Adresse, über die Sie Rückmeldungen empfangen können. Der Zentrale E-Rechnungseingang informiert den Absender darüber, ob die Rechnung erfolgreich verarbeitet wurde. Wird die Rechnung abgelehnt, enthält die Rückmeldung in der Regel den entsprechenden Ablehnungsgrund.
No-Reply- oder reine Versandadressen sollten deshalb nicht verwendet werden.
Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung
Die E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) ist seit dem 11. Januar 2024 in Kraft. Seit dem 1. April 2025 sind Rechnungssteller im Anwendungsbereich der Verordnung grundsätzlich verpflichtet, Rechnungen aus öffentlichen Aufträgen und Konzessionen elektronisch auszustellen und zu übermitteln.
Ausgenommen sind insbesondere:
- Bar- und Sofortzahlungen, bei denen die schuldbefreiende Wirkung unmittelbar mit dem Zahlungsvorgang eintritt,
- gesetzlich geheimhaltungsbedürftige Rechnungsdaten.
Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die aktuellen Nutzungsbedingungen des Zentralen E-Rechnungseingangs Rheinland-Pfalz.
Weitere Informationen und Hilfe
- Informationen für Rechnungssteller
- Häufig gestellte Fragen zur E-Rechnung
- Rechtsgrundlagen zur E-Rechnung in Rheinland-Pfalz
