Zu sehen ist ein landendes Flugzeug als Symbolbild für Fluglärm (Bild: fotolia.com / Patrik Dietrich)

Fluglärmbeschwerde

Eine Fluglärmbeschwerde können Sie über die Internetseite des Deutschen Fluglärmdienst e.V. (DFLD) einreichen.

Dies ist der einfachste und schnellste Weg für eine Beschwerde. Viel wichtiger ist jedoch, dass die Beschwerden über den DFLD auf jeden Fall statistisch erfasst werden.

1. Fluglärmmessstation auswählen

Für eine Beschwerde klicken Sie zunächst eine der unten stehenden Lärmmessstation aus, die dem Ereignisort am nächsten liegt. Sie gelangen dadurch automatisch zur entsprechenden Station auf der Internetseite des DFLD. Für den Bereich der Verbandsgemeinde kommen folgende Stationen in Frage:

2. Lärmspitze auswählen

Anhand der Uhrzeit und des Diagrams das entsprechende Überflugereignis auswählen. Ein neues Fenster öffnet sich. Sie können noch weitere Lärmereignisse auswählen.

3. Fluglärmbeschwerde versenden

Haben Sie Ihre Auswahl abgeschlossen klicken Sie auf "Fluglärmbeschwerde versenden". Es öffnet sich ein Formular auf dem Sie Ihre Daten sowie einen Beschwerdetext versenden können. Mit dem Klick auf den Knopf "Beschwerde verschicken" wird Ihre Fluglärmbeschwerde an den Deutschen Fluglärmdienst übermittelt und geht dort in die Statistik ein.

Vorteile dieses Beschwerdeweges:

  • Es muss nur einmal die eigene Adresse eingegeben werden
  • Man kann sich relativ schnell über alle störenden Überflüge beschweren
  • Die Beschwerden gehen mit Sicherheit in die Statistik ein

Dieser Beschwerdeweg ist notwendig und sehr wichtig, da die Erfahrung lehrt, dass die DFS ( Deutsche Flugsicherung) ihre Routen in die Gegenden des geringsten Widerstandes legt! Die Fraport soll wissen, dass auch Rheinhessen vom Fluglärm betroffen ist, denn hier misst die DFS selbst keinen Fluglärm. Deshalb hören die offiziellen hessischen Lärmkarten auch jenseits des Rheines bei Bischofsheim auf!