Vollzug
des Baugesetzbuches
Bebauungsplan
„Steinbachmühle“ der Ortsgemeinde Appenheim
hier: Durchführung der Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Rat der Ortsgemeinde
Appenheim hat in seiner Sitzung am 23.06.2026 den Entwurf des Bebauungsplans
„Steinbachmühle“ in der Fassung vom 28.05.2026 angenommen. Dieser wird nun
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt.
Der
räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Steinbachmühle“ besitzt eine
Größe von 9.894 m² (0,99 ha) und
liegt am östlichen Rand des Siedlungsgebietes der Gemeinde Appenheim. Die
Gebäude innerhalb des Plangebietes werden zum Wohnen genutzt und sind im
Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim als Aussiedlerhof dargestellt.
Das Plangebiet befindet sich in der Flur 5 der Gemarkung Appenheim
(Mainz-Bingen) und umfasst die Flurstücke 65 (tlw.), 281 (tlw.), 320/2, 320/3
und 320/4.
Ziele und Zwecke der Planung
Seit
dem Jahr 2012 wurde die Liegenschaft „Steinbachmühle“ (ehemals „Eppardsmühle“)
in der Gemeinde Appenheim von Seiten des Eigentümers aufwändig saniert und um
verschiedene Nebenanlagen baulich erweitert. Bei dem nördlich im Plangebiet liegenden Wohngebäude handelt es sich
um eine denkmalgeschützte Gesamtanlage, die sich aus einer steckhofartigen
gestaffelten Anlage aus dem 17.-19. Jahrhundert mit einem Mühlengebäude aus dem
17. Jahrhundert sowie einem spätklassizistischen Wohnhaus zusammensetzt. Bei
der ehemaligen „Eppardsmühle“ handelt es sich um eine der im Kern ältesten
Mühlenanwesen des Welzbachtals.
Neben der Sanierung der
denkmalgeschützten Gesamtanlage wurden mehrere Nebenanlagen sowie Anlagen zur
Gartengestaltung errichtet. Hierzu gehören unter anderem ein Carport, ein
Nebengebäude für den Traktor und weitere Maschinen und Werkzeuge, ein Gewächshaus,
eine Sauna- und Whirlpoolanlage sowie ein terrassierter Freisitz im
Gartenbereich des Grundstücks. Der Bau dieser Anlagen erfolgte ohne
Genehmigung. Um nachträglich das Planungsrecht für die genannten Nebenanlagen
sowie Anlagen zur Gartengestaltung zu schaffen, soll ein Bebauungsplan für die
Liegenschaft „Steinbachmühle“ aufgestellt werden.
Da
es sich bei dem Plangebiet um eine im Flächennutzungsplan ausgewiesene
landwirtschaftliche Fläche im Außenbereich handelt,
ist für die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens zudem eine Änderung des
Flächennutzungsplans erforderlich. Teile des Plangebietes befinden sich in
einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet.
Eine landesplanerische Stellungnahme ist nicht erforderlich.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im zweistufigen
Regelverfahren. Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das
Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen
Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und
bewertet werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird durchgeführt
in der Zeit
vom 10.07.2026 bis
einschließlich 11.08.2026
Für den Veröffentlichungszeitraum wird der Entwurf des
Bebauungsplans „Steinbachmühle“ mit Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlichem
Fachbeitrag und Wasserwirtschaftlichem Fachbeitrag, dem Inhalt dieser
Bekanntmachung sowie dem Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan „Steinbachmühle“
aufgestellten örtlichen Bauvorschriften im Internet wie folgt veröffentlicht:
-
Auf der Homepage der Verbandsgemeinde
Gau-Algesheim unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ – „Offenlegungen“: https://www.vg-gau-algesheim.de/vg_gau_algesheim/Aktuelles/Offenlegungen/
-
Auf der Internetseite der Planergruppe ROB
www.planergruppe-rob.de unter „Beteiligungsverfahren“ (http://www.planergruppe-rob.de/beteiligungsverfahren/)
Alle Planunterlagen können auch über das zentrale Internetportal
des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de
abgerufen werden.
Als zusätzliches Informationsangebot werden die o. g.
Planunterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße
22, 55435 Gau-Algesheim – im Bereich des Treppenhauses vor der Bauabteilung –
während der Dienststunden öffentlich ausgelegt und können eingesehen werden.
Dienststunden
Mo-Fr 08.30
- 12.00 Uhr
Mo-Di 14.00
- 15.30 Uhr
Do 14.00 - 18.00 Uhr
Für inhaltliche Rückfragen zu den Planunterlagen wird eine
vorherige Terminvereinbarung unter 06725-910-144 oder
empfohlen.
Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen unterrichten und es besteht
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen abgegeben
werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail
an ), können bei Bedarf aber auch auf anderem
Weg abgegeben werden.
Bestandteil der Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellung-nahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen
sind verfügbar
·
Umweltbericht gemäß § 2 Absatz 4 BauGB mit Aussagen zu den folgenden Themen:
- Einleitung
- Inhalte
und Ziele des Bebauungsplans (Planziel sowie Standort, Art und Umfang des
Vorhabens; Beschreibung der Festsetzungen des Bebauungsplans; Bedarf an Grund
und Boden)
- In
Fachgesetzen und -plänen festgelegte Ziele des Umweltschutzes, die für den
Bauleitplan von Bedeutung sind, und ihre Berücksichtigung bei der
Planaufstellung (Bauplanungsrecht; Naturschutzrecht; Bodenschutzgesetz;
Übergeordnete Fachplanungen)
- Grünordnung
(Erfordernisse und Maßnahmenempfehlungen; Eingriffs- und
Ausgleichsbilanzierung)
- Umweltprüfung
(Bestandsaufnahme der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen und
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands; Geplante Maßnahmen zur
Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen;
Zusätzliche Angaben)
- Zusammenfassung
·
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aussagen zu den folgenden Themen:
-
Rechtliche Rahmenbedingungen
(Untersuchungsgegenstand; Verbotstatbestände und -regelungen)
-
Beschreibung von Vorhaben und Plangebiet
(Vorhaben, Schutzgebiete und -objekte; Vegetation und Biotopstruktur)
-
Abschichtung
-
Datengrundlage und Methodik
-
Wirkungen des Vorhabens sowie Darlegung der
Betroffenheit der Arten
-
Maßnahmenübersicht
-
Fazit
·
Stellungnahme der EWR Netz GmbH, mit Aussagen zu
den folgenden Themen:
·
Ver- und Entsorgung (Hinweis zu im
Plangebiet liegenden Leitungen und dem Umgang mit diesen)
·
Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe
Rheinland-Pfalz mit Aussagen zu den folgenden Themen:
·
Archäologie (Hinweis zur Fundstellenkartierung und zum
Umgang mit möglichen archäologischen Funden)
·
Stellungnahme der Kreisverwaltung Mainz-Bingen mit
Aussagen zu den folgenden Themen:
·
Wasserwirtschaft (Anmerkungen zum Überschwemmungsgebiet,
Anmerkungen zur Niederschlagswasserentsorgung, Anmerkungen zum
Gewässerschutzstreifen, Hinweis zum Schutz vor Außengebietswasser)
·
Grünordnung (Kennzeichnung von Bäumen, Eingrünung des
Plangebietes)
·
Artenschutz (Anmerkungen zur Festsetzung von Nistkästen)
·
Sonstiges (Größe des Allgemeinen Wohngebietes,
Überprüfung der Grundflächenzahl, Anmerkungen zu Bestandsfotos)
·
Stellungnahme des Landesamts für Geologie und
Bergbau mit Aussagen zu den folgenden Themen:
·
Bergbau (Hinweise zum Altbergbau)
·
Stellungnahme der Struktur- und
Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft
und Bodenschutz mit Aussagen zu den folgenden Themen:
-
Wasserwirtschaft (Hinweise zum festgesetzten
Überschwemmungsgebiet und Hochwasserschutz, Anmerkungen zum Grundwasserschutz
sowie zur Trinkwasserversorgung, Anmerkungen zur Abwasserbeseitigung)
-
Bodenschutz (Hinweis zu möglichen schädlichen
Bodenveränderungen und Bodenbelastungen)
·
Stellungnahme der Wasserversorgung Rheinland-Pfalz
GmbH mit Aussagen zu den folgenden Themen:
-
Ver- und Entsorgung (Hinweis zur
Löschwasserversorgung)
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der
Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan
unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4
Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem
Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß §
7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen
ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder
nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Datenschutzhinweise in
Bezug auf die Abgabe von Stellungnahmen
Es wird darauf hingewiesen,
dass Personen, welche eine Stellungnahme einreichen, mit der Abgabe der
Stellungnahme der Verarbeitung aller von ihnen angegebenen personenbezogenen
Daten - dazu zählen insbesondere Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer,
Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse - zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens von der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde für die
gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht
gegenüber den betroffenen Personen genutzt.
Das mit der Auswertung der
Stellungnahmen beauftragte Büro Planergruppe ROB GmbH, Am Kronberger Hang 3,
65824 Schwalbach am Taunus, erhält die Stellungnahmen nur anonymisiert, sofern
die Kenntnis der Örtlichkeit (Straße, Hausnummer, Flur, Flurstücknummer) nicht
zum Verständnis der Stellungnahme notwendig ist. Nach Art. 15, 16, 17 und 18
DSGVO stehen betroffenen Personen folgende Rechte zu: Auskunftsrecht, Recht auf
Berichtigung, Vervollständigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung,
datenschutzrechtliche Beschwerde bei der zuständigen
Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen: Zuständig ist der rheinland-pfälzische
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Hintere Bleiche 34,
55116 Mainz, Postfach 30 40, 55020 Mainz, Tel. 06131/8920-0, Mail: .
Appenheim,
den 09.07.2026
gez.
Krichten, Bürgermeister