Vollzug
des Baugesetzbuches
Bauleitplanung
der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Ortsgemeinde Appenheim
Flächennutzungsplan
der VG Gau-Algesheim: 37.
Teilfortschreibung „Steinbachmühle“
hier: Durchführung der Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Bei der Bekanntmachung im Amtsblatt 28 vom 09.07.2026 war der Geltungsbereich nicht korrekt. Die Offenlage wird daher am 16.07.2026 im Amtsblatt 29 erneut bekannt gemacht und vom 17.07. bis einschließlich 18.08.2026 durchgeführt. Die Unterlagen sind bereits ab dem 10.07.2026 auf Homepage, GeoPortal und im Aushang in der Verbandsgemeinde ausgelegt.
Der Rat der Verbandsgemeinde
Gau-Algesheim hat in seiner Sitzung am 16.06.2026 den Entwurf der 37.
Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans „Steinbachmühle“ in der Fassung vom
28.05.2026 angenommen. Dieser wird nun gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet
veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt.
Die 37.
Teilfortschreibung erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zum in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Steinbachmühle“ in der Gemarkung
Appenheim.
Der räumliche Geltungsbereich der Teilfortschreibung besitzt eine
Größe von 9.260 m² (0,93 ha) und liegt am östlichen
Rand des Siedlungsgebietes der Gemeinde Appenheim. Die Gebäude innerhalb des
Plangebietes werden zum Wohnen genutzt und sind im Flächennutzungsplan der
Verbandsgemeinde Gau-Algesheim als Aussiedlerhof dargestellt. Das
Plangebiet befindet sich in der Flur 5 der Gemarkung Appenheim (Mainz-Bingen)
und umfasst die Flurstücke 281 (tlw.), 320/2, 320/3 und 320/4.
Der Geltungsbereich ist
auf dem beigefügten Lageplan dargestellt.
Ziele und Zwecke der Planung
Seit dem
Jahr 2012 wurde die Liegenschaft „Steinbachmühle“ (ehemals „Eppardsmühle“) in
der Gemeinde Appenheim von Seiten des Eigentümers aufwändig saniert und um
verschiedene Nebenanlagen baulich erweitert.Bei dem nördlich im Plangebiet liegenden Wohngebäude handelt es
sich um eine denkmalgeschützte Gesamtanlage, die sich aus einer steckhofartigen
gestaffelten Anlage aus dem 17.-19. Jahrhundert mit einem Mühlengebäude aus dem
17. Jahrhundert sowie einem spätklassizistischen Wohnhaus zusammensetzt. Bei
der ehemaligen „Eppardsmühle“ handelt es sich um eine der im Kern ältesten
Mühlenanwesen des Welzbachtals.
Neben der Sanierung der
denkmalgeschützten Gesamtanlage wurden mehrere Nebenanlagen sowie Anlagen zur
Gartengestaltung errichtet. Hierzu gehören unter anderem ein Carport, ein
Nebengebäude für den Traktor und weitere Maschinen und Werkzeuge, ein Gewächshaus,
eine Sauna- und Whirlpoolanlage sowie ein terrassierter Freisitz im
Gartenbereich des Grundstücks. Der Bau dieser Anlagen erfolgte ohne
Genehmigung. Um nachträglich das Planungsrecht für die genannten Nebenanlagen
sowie Anlagen zur Gartengestaltung zu schaffen, soll ein Bebauungsplan für die
Liegenschaft „Steinbachmühle“ aufgestellt werden.
Da
es sich bei dem Plangebiet um eine im Flächennutzungsplan ausgewiesene
landwirtschaftliche Fläche im Außenbereich handelt,
ist für die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens zudem eine Änderung des
Flächennutzungsplans erforderlich. Teile des Plangebietes befinden sich in
einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet.
Eine landesplanerische Stellungnahme ist nicht erforderlich.
Gemäß § 2 Abs. Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für
das Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen
Umwelteinwirkungen ermittelt und in einer Umweltbericht beschrieben und
bewertet werden.
Der Verbandsgemeinderat hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit
der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a
BauGB beauftragt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird durchgeführt
in der Zeit
vom 10.07.2026 bis
einschließlich 11.08.2026
Bei der Bekanntmachung im Amtsblatt 28 vom 09.07.2026 war der Geltungsbereich nicht korrekt. Die Offenlage wird daher am 16.07.2026 im Amtsblatt 29 erneut bekannt gemacht und vom 17.07. bis einschließlich 18.08.2026 durchgeführt. Die Unterlagen sind bereits ab dem 10.07.2026 auf Homepage, GeoPortal und im Aushang in der Verbandsgemeinde ausgelegt.
Für den Veröffentlichungszeitraum wird der Entwurf der 37.
Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans „Steinbachmühle“ mit Begründung,
Umweltbericht, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und Wasserwirtschaftlichem
Fachbeitrag sowie dem Inhalt dieser Bekanntmachung im Internet wie folgt veröffentlicht:
-
Auf der Homepage der Verbandsgemeinde
Gau-Algesheim unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ – „Offenlegungen“ : https://www.vg-gau-algesheim.de/vg_gau_algesheim/Aktuelles/Offenlegungen/
-
Auf der Internetseite der Planergruppe ROB
www.planergruppe-rob.de unter „Beteiligungsverfahren“ (http://www.planergruppe-rob.de/beteiligungsverfahren/)
Alle Planunterlagen können auch über das zentrale Internetportal
des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de
abgerufen werden.
Als zusätzliches Informationsangebot werden die o. g.
Planunterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße
22, 55435 Gau-Algesheim – im Bereich des Treppenhauses vor der Bauabteilung –
während der Dienststunden öffentlich ausgelegt und können eingesehen werden.
Dienststunden
Mo-Fr 08.30
- 12.00 Uhr
Mo-Di 14.00
- 15.30 Uhr
Do 14.00 - 18.00 Uhr
Für inhaltliche Rückfragen zu den Planunterlagen wird eine
vorherige Terminvereinbarung unter 06725-910-144 oder
empfohlen.
Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen unterrichten und es besteht
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen abgegeben
werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail
an ), können bei Bedarf aber auch auf anderem
Weg abgegeben werden.
Bestandteil der Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen
sind verfügbar
·
Umweltbericht gemäß § 2 Absatz 4 BauGB mit Aussagen zu den folgenden Themen:
- Einleitung
- Inhalte
und Ziele des Bebauungsplans (Planziel sowie Standort, Art und Umfang des
Vorhabens; Beschreibung der Festsetzungen des Bebauungsplans; Bedarf an Grund
und Boden)
- In
Fachgesetzen und -plänen festgelegte Ziele des Umweltschutzes, die für den
Bauleitplan von Bedeutung sind, und ihre Berücksichtigung bei der
Planaufstellung (Bauplanungsrecht; Naturschutzrecht; Bodenschutzgesetz;
Übergeordnete Fachplanungen)
- Grünordnung
(Erfordernisse und Maßnahmenempfehlungen; Eingriffs- und
Ausgleichsbilanzierung)
- Umweltprüfung
(Bestandsaufnahme der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen und
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands; Geplante Maßnahmen zur
Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen;
Zusätzliche Angaben)
- Zusammenfassung
·
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aussagen zu den folgenden Themen:
-
Rechtliche Rahmenbedingungen
(Untersuchungsgegenstand; Verbotstatbestände und -regelungen)
-
Beschreibung von Vorhaben und Plangebiet
(Vorhaben, Schutzgebiete und -objekte; Vegetation und Biotopstruktur)
-
Abschichtung
-
Datengrundlage und Methodik
-
Wirkungen des Vorhabens sowie Darlegung der
Betroffenheit der Arten
-
Maßnahmenübersicht
-
Fazit
·
Stellungnahme der EWR Netz GmbH, mit Aussagen zu
den folgenden Themen:
·
Ver- und Entsorgung (Hinweis zu im
Plangebiet liegenden Leitungen und dem Umgang mit diesen)
·
Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe
Rheinland-Pfalz mit Aussagen zu den folgenden Themen:
·
Archäologie (Hinweis zur Fundstellenkartierung und zum
Umgang mit möglichen archäologischen Funden)
·
Stellungnahme der Kreisverwaltung Mainz-Bingen mit
Aussagen zu den folgenden Themen:
·
Raumordnung (Aussagen zum Arten- und Biotopschutz sowie
zum Regionalen Grünzug, Anmerkungen zur Größe der geplanten Wohnbaufläche,
Anmerkungen zum Thema Denkmalschutz)
·
Wasserwirtschaft (Anmerkungen zum Überschwemmungsgebiet)
·
Grünordnung (Anmerkungen zur Ortsrandeingrünung sowie
zur Regelung der Grünflächen)
·
Sonstiges (Hinweis zum Thema Fluglärm)
·
Stellungnahme des Landesamts für Geologie und
Bergbau mit Aussagen zu den folgenden Themen:
·
Bergbau (Hinweise zum Altbergbau)
·
Stellungnahme der Struktur- und
Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft
und Bodenschutz mit Aussagen zu den folgenden Themen:
-
Wasserwirtschaft (Hinweise zum festgesetzten
Überschwemmungsgebiet und Hochwasserschutz, Anmerkungen zum Grundwasserschutz
sowie zur Trinkwasserversorgung)
-
Bodenschutz (Hinweis zu möglichen schädlichen
Bodenveränderungen und Bodenbelastungen)
·
Stellungnahme der Wasserversorgung Rheinland-Pfalz
GmbH mit Aussagen zu den folgenden Themen:
-
Ver- und Entsorgung (Hinweis zur
Löschwasserversorgung)
·
Stellungnahme der Planungsgemeinschaft
Rheinhessen-Nahe mit Aussagen zu den folgenden Themen:
-
Raumordnung (Größe der geplanten Wohnbaufläche)
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der
Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan
unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4
Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem
Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß §
7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen
ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder
nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Datenschutzhinweise in
Bezug auf die Abgabe von Stellungnahmen
Es wird darauf hingewiesen,
dass Personen, welche eine Stellungnahme einreichen, mit der Abgabe der
Stellungnahme der Verarbeitung aller von ihnen angegebenen personenbezogenen
Daten - dazu zählen insbesondere Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer,
Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse - zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens von der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde für die
gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht
gegenüber den betroffenen Personen genutzt.
Das mit der Auswertung der
Stellungnahmen beauftragte Büro Planergruppe ROB GmbH, Am Kronberger Hang 3,
65824 Schwalbach am Taunus, erhält die Stellungnahmen nur anonymisiert, sofern
die Kenntnis der Örtlichkeit (Straße, Hausnummer, Flur, Flurstücknummer) nicht
zum Verständnis der Stellungnahme notwendig ist. Nach Art. 15, 16, 17 und 18
DSGVO stehen der betreffenden Person folgende Rechte zu: Auskunftsrecht, Recht
auf Berichtigung, Vervollständigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung,
datenschutzrechtliche Beschwerde bei der zuständigen
Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen: Zuständig ist der rheinland-pfälzische
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Hintere Bleiche 34,
55116 Mainz, Postfach 30 40, 55020 Mainz, Tel. 06131/8920-0, Mail: .
Gau-Algesheim,
der 09.07.2026
gez.
Neuhaus, Bürgermeister