Zu sehen ist ein Muster des Personalausweises

AUSWEISE KÖNNEN ABGEHOLT WERDEN

Personalausweise, die in der Zeit vom 15.02.2024 bis 21.02.2024 (Vor Abholung des Personalausweises muss unbedingt der PIN-Brief bei Ihnen eingegangen sein) und Reisepässe, die in der Zeit vom 03.01.2024 bis 09.02.2024 beantragt wurden, können bei der Verbandsgemeinde Gau‑Algesheim, Passamt, Hospitalstr. 22, 55435 Gau-Algesheim,  im Erdgeschoss, direkt an der Information, während der Öffnungszeiten abgeholt werden.

Die Aushändigung erfolgt nur gegen Vorlage der bisherigen bzw. vorläufigen Ausweise.

Die bisher evtl. noch nicht gezahlte Verwaltungsgebühr ist bei der Aushändigung zu entrichten.

Bei persönlicher Verhinderung können Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen. Bitte beachten Sie, dass wir den Personalausweis bzw. Reisepass nur an Personen aushändigen die ihre Abholberechtigung durch eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht nachweisen können.

Die Aushändigung  des neuen Personalausweises an Dritte ist nur mit der, bei der Beantragung ausgehändigten Vollmacht möglich. Wie bitten um Beachtung!