Personalausweise, die in der Zeit vom 11.09.2024 bis 17.09.2024 (Vor
Abholung des Personalausweises muss unbedingt der PIN-Brief bei Ihnen
eingegangen sein) und Reisepässe, die in der Zeit vom 27.07.2024 bis 01.08.2024 beantragt wurden, können bei der
Verbandsgemeinde Gau‑Algesheim, Passamt, Hospitalstr.
22, 55435 Gau-Algesheim, im Erdgeschoss,
direkt an der Information, während der Öffnungszeiten abgeholt werden.
Die Aushändigung erfolgt nur gegen Vorlage der
bisherigen bzw. vorläufigen Ausweise.
Die
bisher evtl. noch nicht gezahlte Verwaltungsgebühr ist bei der Aushändigung zu
entrichten.
Bei persönlicher Verhinderung können Sie
eine andere Person mit der Abholung beauftragen. Bitte beachten Sie, dass wir
den Personalausweis bzw. Reisepass nur an Personen aushändigen die ihre
Abholberechtigung durch eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht nachweisen
können.
Die Aushändigung des neuen Personalausweises an Dritte ist nur
mit der, bei der Beantragung ausgehändigten Vollmacht möglich. Wie bitten um
Beachtung!
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