Zu sehen ist das Rathaus der Ortsgemeinde Engelstadt.

Informationen zur Wahl des/der Ortsbürgermeisers/in Ober-Hilbersheim am 15.05.2022

Am Sonntag, dem 15.05.2022 fand die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Ober-Hilbersheim statt.


Wahlergebnis

A
Wahlberechtigte
806
B
Wählerinnen und Wähler
491
C1
Ungültige Stimmen
1
C2
Gültige Stimmen
490
Bewerber
Kennwort
Stimmen
Prozent
Bieser, Heiko
Bieser



Ja-Stimmen
416
84,90 %

Nein-Stimmen
74
15,10 %

Damit ist der Bewerber Heiko Bieser gewählt.
Die Wahlbeteiligung lag bei 60,92 %




Wer wird gewählt?

Gewählt wird ein neuer/ eine neue Ortsbürgermeister/in der Ortsgemeinde Ober-Hilbersheim.

Gewählt werden kann u.a. nur, wer

  • Deutscher im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der in der Bundesrepublick Deutschland ist,
  • Bürger der Gemeinde Ober-Hilbersheim ist,
  • am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet hat,
  • nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist und
  • die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintritt.





Wer darf wählen?

Wer an der Kommunalwahl teilnehmen will, muss am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllen (§ 1 Kommunalwahlgesetz):

  • Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 GG oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • seit mindestens 3 Monaten in dem jeweiligen Wahlgebiet eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben und nach den melderechtlichen Vorschriften hierfür gemeldet sein
  • kein Ausschluss vom Wahlrecht gemäß § 2 Kommunalwahlgesetz.



Wahlbenachrichtigung

Formelle Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist grundsätzlich die Eintragung in das Wählerverzeichnis für die jeweilige Wahl. Wer im Wählerverzeichnis steht, erhält bis spätestens 24.04.2022 eine Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte, die bis zum 24.04.2022 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden sich bitte umgehend zur Überprüfung des Stimmrechts an die

Verbandsgemeinde Gau-Algesheim
Wahlamt
Zimmer 123
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim

Telefon 06725 910-129
E-Mail:



Briefwahl


Sollte es Ihnen nicht möglich sein, am Wahlsonntag das Wahllokal aufzusuchen, so können Sie Ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben.

Briefwahlunterlagen (bestehend aus Wahlschein, Stimmzettel/n sowie einem blauen und einem orangfarbenen Briefumschlag) können wie folgt beantragt werden:

  • per Post: Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Bürgerbüro, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim
  • Fax: +49 6725 910-110
  • per E-Mail:

Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht zulässig.

Für die Beantragung kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Bitte den Antrag ausfüllen, unterschreiben und im frankierten Umschlag an das Wahlbüro senden.

Für andere Personen dürfen Anträge nur gestellt und Unterlagen in Empfang genommen werden, wenn eine schriftliche Vollmacht dazu berechtigt.

Die Briefwahlunterlagen werden in unserem Bürgerbüro ausgestellt:

Verbandsgemeindeverwaltung
Bürgerbüro
Erdgeschoss, Zimmer 4 und 5
Telefon: 06725 910-0

Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch: 8:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Bei persönlicher Beantragung bitte Wahlbenachrichtigung und gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen!

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 13.05.2022 um 18 Uhr.

Danach können Briefwahlunterlagen nur noch bei plötzlicher, nachgewiesener Krankheit (Attest) bis Sonntag, 15.05.2022 15:00 Uhr ausgestellt werden.

Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt, verlorengegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Wer nicht gleich im Briefwahlbüro seine Stimme abgibt sollte bitte beachten, dass der Wahlbrief spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag (18:00 Uhr) im jeweiligen Wahllokal vorliegt.

Den Wahlbrief also rechtzeitig abschicken bzw. in Ihrem Wahllokal abgeben.



Wo wird gewählt?

Der Wahlraum ist in der Sport- und Kulturhalle, Jahnstraße 8, 55437 Ober-Hilbersheim eingerichtet.



Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für die Kommunalwahlen sind auf der Internetseite des Landeswahlleiters unter der Adresse
https://www.wahlen.rlp.de/de/kw/info/
abrufbar.




Kontakt

Zu allen Fragen Rund um die Wahl des/der Ortsbürgermeister*in von Ober-Hilbersheim steht Ihnen unser Wahlamt zur Verfügung:

Rathaus der Verbandsgemeinde
Wahlamt
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim

Zimmer: 123 oder 130
Telefon: 06725 910-129 oder 06725 910-115
Fax: 06725 910-110
E-Mail:



Veröffentlichungen

Hier finden Sie diverse Bekanntmachungen und Veröffentlichungen zur Wahl des/der Ortsbürgermeister*in von Ober-Hilbersheim.