Für die Bebaubarkeit eines Grundstücks maßgeblich ist der jeweilige
Bebauungsplan, falls das zu bebauende Grundstück im Geltungsbereich
eines Bebauungsplans liegt. Im Bebauungsplan können festgesetzt werden
beispielsweise die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die
überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen (vgl. § 9
BauGB).
Ziel dieser Bauleitplanung ist es, die
städtebauliche Entwicklung in Stadt und Land zu ordnen. In den
Bauleitplänen haben die Gemeinden die bauliche und sonstige Nutzung der
Grundstücke vorzubereiten und zu leiten.
Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen Bebauungspläne gegliedert nach den einzelnen Gemeinden:
Im Geoportal der Kreisverwaltung Mainz-Bingen können auch ältere Bebauungspläne abgerufen werden. Bitte melden Sie sich in dem System mit den voreingestellten Benutzerdaten ein. Anschließend sehen Sie eine Übersichtskarte von der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim aus denen die gewünschten Daten abgerufen werden können.