Abteilungen
Die Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim
ist in drei Abteilungen gegliedert. Den Geschäftsverteilungsplan der
Verbandsgemeinde Gau-Algesheim können Sie hier öffnen: Geschäftsverteilungsplan
Mitarbeiterinnen und MItarbeiter
⇑ / Übermittlungssperre
Zuständige Mitarbeiter
Frau Rosemarie Albert
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 3
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim

Details

Frau Birgit Diehl
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim

Details

Frau Manuela Ludwig
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim

Details

Frau Tanja Notheis
Besucheradresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim

Details

Frau Pamela Steinkopf
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim

Details

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Nach dem Bundesmeldegesetz haben Sie das Recht der Übermittlung Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen zu widersprechen:
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen (§ 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs.1 BMG)
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk (§ 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs.2 BMG)
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs.3 BMG)
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören (§ 42 Abs. 3 BMG i.V.m. § 42 Abs.2 BMG)
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr ((§ 36 Abs. 2 BMG i.V.m. § 58 c Abs.1 Soldatengesetz)
An wen muss ich mich wenden?
- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz