Leistungen A-Z Informationen zu den Dienstleistungen der Verwaltung von A wie Abmeldung bis Z wie Zweitwohnung.
⇑
/ Straßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführenZuständige Mitarbeiter Herr Sebastian Koch Visitenkarte:
Postadresse Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Raum-Nr.: 209 Stockwerk: 2. Stock Hospitalstraße 22 55435 Gau-Algesheim Funktion stellvertretender Abteilungsleiter Bau- und Umweltabteilung
Details Leistungsbeschreibung Die Pflicht zur Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde festgelegt. Gemeinden können die Verantwortung zur Reinigung der Straßen den Anliegern übertragen. Alternativ kann die Gemeinde die Straßen selbst reinigen und die damit verbundenen Kosten auf Sie als Anlieger umlegen.
Die jeweiligen Satzungen zur Reinigungs- und Räumpflicht der Ortsgemeinden und der Stadt findne Sie in unserer Satzungssammlung auf unserer Homepage über das Menü Rathaus > Satzungen .
Enthalten in folgenden Kategorien
Allgemeine Öffnungszeiten Montag und Dienstag:
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch:
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag:
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag:
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch: 08.00 Uhr bis
12:30 und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag: 08.00 Uhr bis
12:30 und 13:30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag:
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Samstags (am 2. und 4. Samstag im Monat):
09.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Öffnungszeiten Bürgerservice in Schwabenheim Donnerstag:
17:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Diese Webseite verwendet Session-Cookies. Diese sind für Funktionalitäten wie z.B. die Anmeldung erforderlich. Andere Cookies werden nicht gesetzt.
Dieser Inhalt wird abhängig von Ihren Privatsphäreneinstellungen dargestellt und erfordert daher JavaScript