Leistungen A-Z

Informationen zu den Dienstleistungen der Verwaltung von A wie Abmeldung bis Z wie Zweitwohnung.

/ Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat

Zuständige Mitarbeiter

Frau Rosemarie Albert

Frau Birgit Diehl

Frau Heidi Fleck

Frau Manuela Ludwig

Frau Tanja Notheis

Frau Pamela Steinkopf

VCard: Download VCard

Postadresse

Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Room Nr.: 4
Floor: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Wenn sich Ihr Name nach einer Eheschließung geändert hat, ist der Personalausweis (wegen falscher Namensangabe) ungültig und Sie müssen einen neuen beantragen.

Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Eheurkunde
  • gültiges Identitätsdokument (der bisherige Personalausweis wenn vorhanden, sonst der gültige Reisepass oder Geburtsurkunde),
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
  • ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburtsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle

Welche Gebühren fallen an?

  • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren: EUR 37,00
  • für Antragsteller unter 24 Jahren: EUR 22,80
  • für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
  • für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
  • Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00
  • Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
  • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?