⇑ / Straßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführen
Zuständige Mitarbeiter
Herr Sebastian Koch
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 209
Stockwerk: 2. Stock
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim

Funktion
stellvertretender Abteilungsleiter Bau- und Umweltabteilung

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Die Pflicht zur Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde festgelegt. Gemeinden können die Verantwortung zur Reinigung der Straßen den Anliegern übertragen. Alternativ kann die Gemeinde die Straßen selbst reinigen und die damit verbundenen Kosten auf Sie als Anlieger umlegen.
Die jeweiligen Satzungen zur Reinigungs- und Räumpflicht der Ortsgemeinden und der Stadt findne Sie in unserer Satzungssammlung auf unserer Homepage über das Menü Rathaus > Satzungen.