⇑ / Ausweise und Dokumente / Ausweise / Personalausweis Ausstellung vorläufig
Zuständige Mitarbeiter
Frau Rosemarie Albert
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 3
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
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Frau Birgit Diehl
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
Details
Frau Manuela Ludwig
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
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Frau Tanja Notheis
Besucheradresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
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Frau Pamela Steinkopf
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 4
Stockwerk: Erdgeschoss
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen und die Ausstellung eines Personalausweises durch die Bundesdruckerei aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
- ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle
Welche Gebühren fallen an?
EUR 10,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Gültigkeit: max. 3 Monate (wird von der Personalausweisbehörde unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks festgelegt)