STADTRADELN vom 19.08.2024 bis 08.09.2024
Neuerung für das diesjährige STADTRADELN
Bisher lag der
Fokus des STADTRADELNs auf den erfahrenden Kilometern während des
Aktionszeitraums. Es soll beim STADTRADELN aber nicht nur darum gehen, die
meisten Kilometer zurückzulegen – das Fahrrad soll stattdessen ein
gleichwertiges Fortbewegungsmittel werden und bisweilen das Auto sogar
ersetzen. Darum werden nun auch „Fahrten“ beim STADTRADELN gezählt. Eine Fahrt
ist dabei eine zurückgelegte Strecke, mit einem Start- und einem Zielort –
unabhängig von eventuellen Zwischenstopps. Bei Rundtouren können Start und Ziel
auch identischen sein.
Zum Beispiel zählt die Fahrt vom Zuhause (Start) zur Arbeit (Ziel) als 1 Fahrt.
Dabei werden Zwischenstopps z.B. an der Kita oder beim Bäcker, die auf dem Weg
gemacht werden, nicht mitgezählt. Der Rückweg wiederum zählt wieder als 1
Fahrt. Somit könnte man mit einem täglichen Weg zur Arbeit 2 Fahrten und
entsprechende Kilometer sammeln. Die Fahrt am Sonntagmorgen zum Bäcker und
zurück wären auch 2 Fahrten, eine Radtour am Wochenende, die denselben Start-
und Zielpunkt haben wäre allerdings „nur“ 1 Fahrt. Der Hintergrund ist der
Gedanke, kleine Alltagsfahrten mit dem Fahrrad durchzuführen – und das Auto
stehen zu lassen!
Unter allen aktiven Teilnehmenden werden 2024 3 STADTRADELN-Fahrradtaschen von Ortlieb im Wert von je 105 Euro verlost. Melden Sie sich gern an, radeln Sie mit und mit etwas Glück können Sie diesen Preis gewinnen – unabhängig von gefahrenen Kilometern oder Fahrten.
Anmelden können Sie sich kostenlos unter www.stadtradeln.de. Bei der Registrierung können Sie unter Kommune Gau-Algesheim, Verbandsgemeinde wählen. Anschließend entscheiden Sie, ob Sie sich einem bestehenden Team anschließen oder ein neues Team gründen möchten.
Möchten Sie nicht die Online-Anmeldung oder App verwenden, können Sie den Anmeldebogen herunterladen und in der Verbandsgemeindeverwaltung abgeben. Ebenso können Sie Ihre gefahrenen Kilometer und Fahrten über das Formular Kilometererfassung verzeichnen und wöchentlich in der Verbandsgemeindeverwaltung einreichen.