Informationen zur Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024

Am Sonntag, dem 09.06.2024 finden die Kommunal- und Europawahlen statt.

In den nächsten Tagen erhalten die Wählerinnen und Wähler ihre Wahlbenachrichtigungen für die Kommunal- und Europawahl. Anträge auf Briefwahl können bereits gestellt werden.
Ein Versand ist aber aktuell aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen noch nicht möglich.
Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab der 20. KW verschickt.




Wer wird gewählt?

Gewählt werden

  • die Abgeordneten des Europaparlaments
    (nähere Informationen auf der Internetseite des Bundeswahlleiters www.bundeswahlleiter.de)
  • die Mitglieder des Kreistages des Landkreises Mainz-Bingen
    (nähere Informationen auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.mainz-bingen.de)
  • die Mitglieder des Verbandsgemeinderates Gau-Algesheim
  • die Mitglieder der Gemeinderäte der Ortsgemeinden Appenheim, Bubenheim, Engelstadt, Nieder-Hilbersheim, Ober-Hilbersheim, Ockenheim, Schwabenheim und der Stadt Gau-Algesheim
  • die Damen und Herren Bürgermeister der Ortsgemeinden Appenheim, Bubenheim, Engelstadt, Nieder-Hilbersheim, Ober-Hilbersheim, Ockenheim, Schwabenheim und der Stadt Gau-Algesheim

Wer darf wählen?

Wer an der Kommunalwahl teilnehmen will, muss am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllen (§ 1 Kommunalwahlgesetz):

  • Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 GG oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • seit mindestens 3 Monaten in dem jeweiligen Wahlgebiet eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben und nach den melderechtlichen Vorschriften hierfür gemeldet sein
  • kein Ausschluss vom Wahlrecht gemäß § 2 Kommunalwahlgesetz.

Wer an der Kommunalwahl teilnehmen will, muss am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllen (§ 1 Kommunalwahlgesetz):




Wahlbenachrichtigung

Formelle Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist grundsätzlich die Eintragung in das Wählerverzeichnis für die jeweilige Wahl. Wer im Wählerverzeichnis steht, erhält bis spätestens 19.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte, die bis zum 19.05.2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden sich bitte umgehend zur Überprüfung des Stimmrechts an die

Verbandsgemeinde Gau-Algesheim
Wahlamt
Zimmer 123
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim

Telefon 06725 910-129
E-Mail:



Briefwahl

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, am Wahlsonntag das Wahllokal aufzusuchen, so können Sie Ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben.

Die Beantragung von Briefwahl ist grundsätzlich mit der Zustellung der Wahlbenachrichtigung (voraussichtlich Mitte Mai 2024) möglich. Bitte Nutzen Sie zur Antagsstellung Ihre Wahlbenachrichtigung bzw. den dort aufgedruckten QR-Code.

Ein Versand der Briefwahlunterlagen (Stimmzettel, Umschläge etc.) ist aus rechtlichen und technischen Gründen noch nicht möglich. Ab der 20. KW werden die Unterlagen an die Antragsteller der Briefwahl verschickt.


Wie wird gewählt?

Erläuterungen zum Wahlsystem bei den Kommunalwahlen erhalten Sie auf der Internetseite des Landeswahlleiters unter https://www.wahlen.rlp.de/kommunalwahlen/rund-um-die-wahl/so-wird-gewaehlt.

Dergleichen informiert der Bundeswahlleiter auf seinem Internetangebot unter

Für weitere Fragen steht Ihnen unser Wahlamt zur Verfügung.




Wo wird gewählt?

Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim bzw. die ihr angehörenden Gemeinden werden für die Kommunalwahl 16 Wahllokale einrichten. Welches Wahllokal für Sie maßgebend ist ergibt sich aus ihrer Wohnanschrift. Das für Sie zuständige Wahllokal ist auf Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruck.



Kontakt

Zu allen Fragen Rund um die Landtagswahl steht Ihnen unser Wahlamt zur Verfügung:

Rathaus der Verbandsgemeinde
Wahlamt
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim

Zimmer: 123, 124 oder 130
Telefon: 06725 910-129, 06725 910-270 oder 06725 910-115
Fax: 06725 910-110
E-Mail:


Veröffentlichungen

Hier finden Sie diverse Bekanntmachungen und Veröffentlichungen der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim zur Kommunal- und Europawahl 2024.