Bebauungspläne

Für die Bebaubarkeit eines Grundstücks maßgeblich ist der jeweilige Bebauungsplan, falls das zu bebauende Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt. Im Bebauungsplan können festgesetzt werden beispielsweise die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen (vgl. § 9 BauGB).

Neue Bebauungspläne, die in den letzten Jahren in Kraft getreten sind, können Sie nachfolgend abrufen. Ältere Bebauungspläne sind über das Geo-Informationsportal (GIS) der Kreisverwaltung Mainz-Bingen verfügbar. Das GIS ist ebenfalls nachfolgend verlinkt. Im Zweifeln bitten wir um Kontaktaufnahme mit den Kolleginnen und Kollegen unserer Bauleitplanung unter .


Hier finden Sie eine Übersicht der neueren Bebauungspläne gegliedert nach den einzelnen Gemeinden:


Ältere Bebauungspläne im Geoportal des Landkreises Mainz-Bingen


/ Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

Leistungsbeschreibung

Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.

Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

An wen muss ich mich wenden?

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Voraussetzungen

keine

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.

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